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Lasttest
Nach welcher Norm wird geprüft und warum?
Die DIN 4112 ist bzw. war hier die Grundlage für die „fliegenden Bauten“ die heute gerne als temporäre Architektur bezeichnet werden. Diese wurde durch die DIN 13814 (in erster Linie für Fahrgeschäfte) sowie die DIN 13782 (in erster Linie Zelte) ersetzt. Somit ist die DIN 13782 Grundlage meiner Tätigkeiten. Innerhalb der Norm wird zwar an mehreren Stellen von einer „Probebelastung“ gesprochen und auch darüber welche Werte hier zu erreichen sind und welche Sicherheiten berücksichtigen werden müssen aber wie so eine Probebelastung, die in der Praxis auch gerne als Lasttest bezeichnet wird, aussehen soll ist hier nicht geklärt.
Wie sieht ein Lasttest aus?
In der Regel wird eine lotrechte Prüfkraft mit einer Hydraulik auf den Erdanker oder die Erdankergruppe aufgebracht, aber auch eine im Winkel abweichende Prüfung kann erfolgen (max. 45 Grad). Die Kräfte werden mit speziellen Lastzellen gemessen und die Daten der Last in kN sowie der Wege bzw. die Verschiebung der Anker in 1/10mm, in Abhängigkeit der Zeit, gemessen und protokoliert und zur weiteren Bearbeitung oder Auswertung zur Verfügung gestellt. Die maximale Prüfkraft beträgt hierbei 50 kN.

Dokumentation
Die einfachste Version der Dokumentation des Lasttests ist ein Protokoll. Benötigen Sie dieses aber zum Beispiel um eine Baugenehmigung zu beantragen so sind eigene Dinge in Form und Ausführung zu berücksichtigen und gegebenenfalls auch schon im Vorfeld mit dem Prüfstatiker und der Bauaufsichtsbehörde zu klären, hier sprechen wir dann schon ehr von einem Gutachten.
Aber auch wenn Sie ein alternatives Produkt zur betonfreien Gründung einsetzen möchten, und die Produkterprobung dokumentieren müssen, so sind hier Vorgaben, auch für die Dokumentation einzuhalten.
Ab der ersten Minute stehe ich hier an Ihrer Seite um nicht an der Ihnen gestellten Vorgabe vorbei zu arbeiten. Und sollte es mal zu äußersten gekommen sein und Sie benötigen ein gerichtlich belastbares Gutachten, so kann ich Ihnen auch hier die Aufgabe der Erstellung dieses Gutachtens als geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Boden Verankerungstechnik (DESAG) abnehmen.

Bodenerprobung
In der DIN 13782:2015 im Punkt 9 unter Abschnitt 9.1 (Allgemeines) heißt es „Ungewisse Bodenverhältnisse machen es außergewöhnlich schwer, die Ankertragfähigkeit exakt zu berechnen. Falls für die jeweiligen Bodenverhältnisse keine Nachweise nach den Regeln des Grundbaus geführt werden, darf die nachstehende Näherungsmethode angewendet werden. Im Zweifelsfall müssen Probebelastungen am Aufstellort durchgeführt werden“.
Aber was heißt das für Sie?
Sie planen die langfristige Aufstellung temporärer Architektur wie zum Beispiel eine Lagerhalle? Hier kann es ratsam und häufig auch deutlich kostengünstiger sein bereits im Vorfeld eine Anzahl von Probeankern in div. Abmessungen (abhängig von den Vorgaben aus der Statik) einzubringen und ihre Haltekraft durch einen Lasttest zu bestimmen.
Möchten Sie für ein Projekt zum Beispiel SPIRAFIX ® als betonfreie Alternative zum Gründen verwenden so sind Sie schon zur Durchführung einer Erprobung im Vorfeld verpflichtet, um sich an die Regeln des DIBt`s zu halten.
