Kostenübersicht
Tagespauschale - 1, bis 10 Erdanker oder bis 4 Arbeitsstunden 700€
Tagespauschale - 2, ab 10 Erdanker oder der 5 Arbeitsstunde 1300€
Zusatzstunde auf der Baustelle (pro Stunde) 175€
Dokumentation pauschal für Lasttest (pro Halle/Bauwerk) 200€
Reisestunde pauschal (tatsächliche Reisezeit, pro Stunde) 65€
Kilometerpauschale (auch Wege zwischen Hotel und Baustelle, pro Kilometer) 0,75€
Erstellen eines Gutachtens (gerichtsverwertbar) n.A.
Es handelt sich bei sämtlichen angegebenen Preisen um Nettopreise.
Zusätzlich anfallende Kosten wie Hotel, Maut, Fähren oder Parktickets werden nach tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.
Sind für einen Lasttest Sonderwerkzeuge oder Zusatzarbeiten erforderlich, so werden diese separat angeboten und berechnet. Werkzeuge und Hilfsmittel bleiben dann Eigentum des Kunden.
Sollte die Anreise oder Abreise auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen so entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Ausgenommen sind hiervon allerdings nicht so geplanten Arbeiten, diese werden dann im Vorfeld separat angeboten/kalkuliert.
Die Dokumentation wird, wenn nicht anders vereinbart, als .pdf per Mail versendet.
Andere Formate, oder der Postweg, sind nach Absprache möglich.
Dokumentationen werden, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen nach dem Lasttest erstellt und versendet.
Bei wiederkehrenden Prüfungen fallen die Kosten für die Erstellung der Dokumentation nur bei dem ersten Auftrag an.
Sollten sich bei einer wiederkehrenden Prüfung die Rahmenbedingungen ändern so wird dieses als neue Prüfung bewertet.
Gerichtliche Gutachten werden immer als Einschreiben mit Zustellnachweis sowie einer zusätzlichen Eingangsbestätigung (Rückumschlag liegt der Zustellung bei)versendet.
Sollten Sie die Dokumentation vorab als .pdf wünschen so teilen Sie uns das im Vorfeld bitte mit.
Haftung – Haftungsbegrenzung - Hinweise
Ich weise darauf hin, dass es sich bei den von mir durchgeführten Bodenerprobungen lediglich um die Ermittlung von Haltekräften für Bodenankern handelt und nicht zum Beispiel um die Ermittlung von Altlasten.
Vertragsgrundlage sind die Versicherungsbedingungen für die Berufs-Haftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren.
Der Sachverständige haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 500.000€ bei Sach- und Vermögensschäden sowie 1.500.000€ bei Personenschäden.
Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw.-Ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
